Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013
hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen
Bundestagswahlen – zwei Stimmen:
Eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines
Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des
Stimmzettels) und
Eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei mit
allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der dort
festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des
Stimmzettels).
Der Bundeswahlleiter erinnert daran, dass auf jeder Hälfte des Stimmzettels
nur ein Wahlvorschlag gekennzeichnet werden darf, zum Beispiel durch jeweils
ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Werden auf der linken Seite des
Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge gekennzeichnet, führt dies zur
Ungültigkeit der Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des
Stimmzettels (Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der
Zweitstimme zur Folge.
Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben werden, sie
brauchen nicht derselben Partei gegeben werden. Vielmehr kann die
Stimmabgabe „gesplittet“ werden, indem die Erststimme für eine
Wahlkreisbewerberin beziehungsweise einen Wahlkreisbewerber einer bestimmten
Partei vergeben wird und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen
Partei (sogenanntes Stimmensplitting).
Der Wähler beziehungsweise die Wählerin kann sich auch darauf beschränken,
nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben; in diesem
Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Mit der Erststimme beeinflusst der Wähler oder die Wählerin die personelle
Zusammensetzung des Bundestages unmittelbar. Mit ihr wird die Hälfte der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt. Die Zweitstimme ist
entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages.
Entsprechend dem Zweitstimmenverhältnis werden die Sitze auf die einzelnen
Parteien verteilt. Sie ist somit die maßgebende Stimme.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters,
Telefon: 0611 75-4863
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- 9. September 2013 18:55


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