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Bundestagswahl: Am 1. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland

Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass am 1.
September 2013 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das
Wählerverzeichnis endet. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist
Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen zu
können.

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in
Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2013 wählen wollen, müssen so
schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre
Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in
Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der
Gemeinde eingehen.

Für Deutsche, die noch nie in Deutschland gemeldet waren und die
wahlberechtigt sein könnten, weist der Bundeswahlleiter bezüglich der
zuständigen Gemeinde auf die Informationen für Auslandsdeutsche auf seiner
Homepage unter www.bundeswahlleiter.de --> Service für Deutsche im Ausland
hin.

Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der letzten Bundestagswahl 2009
auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur
Bundestagswahl 2013 erneut einen Antrag auf Eintragung stellen.

Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland
bei fast allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder im
Internetangebot des Bundeswahlleiters.

Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im
Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von
Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können
per Briefwahl an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen. Sie brauchen nicht die
Wahlbenachrichtigung abzuwarten, sondern können bereits jetzt bei ihrer
Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich die
Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht
telefonisch gestellt werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch
Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für
eine andere Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht
vorlegen.

Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche Wählerinnen und
Wähler vor Ort ausnahmsweise für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland
nach Deutschland die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges zum Auswärtigen
Amt in Berlin an. Die Wahlbriefe müssen dann nicht frankiert werden.
Allerdings ist bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges die Haftung
des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung
der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass der amtliche
Kurierweg alle ein bis zwei Wochen genutzt werden und mehrere Tage
beanspruchen kann. Einzelheiten können bei der zuständigen
Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.

Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht ebenfalls auf der
Homepage des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

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