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2012: Jugendämter führten 107 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.

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