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Rundfunkgebühren: Taublinde brauchen keine GEZ bezahlen

Meldung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.:

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt "Rundfunkgebührenbefreiung". Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:

Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:

Es werden die Menschen befreit, die
1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung) und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Wie kann man als taubblinder Mensch Rundfunkbeitragsbefreiung bekommen?

1. Ein Arzt schreibt eine Bescheinigung, dass man taubblind ist. Diese Bescheinigung schickt man an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale). Viele Augenärzte und HNO-Ärzte oder andere Ärzte kennen sich mit Taubblindheit nicht gut aus. Deshalb empfiehlt der GFTB (gemeinsamer Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind) noch eine zweite Möglichkeit.
2. Man schreibt einen Brief an das Versorgungsamt oder man geht zum Versorgungsamt hin. Man bittet das Versorgungsamt um eine "Aktenauskunft". Das Versorgungsamt soll schreiben, wie viel hörbehindert und wie viel sehbehindert man ist. Das Versorgungsamt hat diese Informationen in seinen Akten. Wenn die Akten nicht aktuell sind, muss man vielleicht beantragen, dass die Behinderung neu festgestellt wird.

Die Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung und einen Musterbrief an das Versorgungsamt erhalten Sie bei
DBSV, Reiner Delgado, Rungestraße 19, 10179 Berlin,
Mail: r.delgado@dbsv.org,
Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24

Letzte Aktualisierung am 13. September 2012 8:27 von Frank.
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