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		<title>Letzte Beiträge in: Rundfunkgebühren: Taublinde brauchen keine GEZ bezahlen</title>
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		<description><![CDATA[Letzte Forenbeitr&#228;ge auf: My-Deaf.com]]></description>
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			<title>Rundfunkgebühren: Taublinde brauchen keine GEZ bezahlen</title>
			<link>http://www.my-deaf.com/forum/die-welt-der-horgeschadigten-88/rundfunkgeb-252hren-taublinde-brauche-keine-gez-bezahlen/post_89727/</link>
			<description><![CDATA[<p>Meldung des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.:<br /><br />Ab 2013 &auml;ndern sich die Rundfunkbeitr&auml;ge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hei&szlig;t "Rundfunkgeb&uuml;hrenbefreiung". Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie m&uuml;ssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 &euro; im Monat.<br /><br />Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeitr&auml;gen ganz befreit:<br /><br />Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:<br /><br />Es werden die Menschen befreit, die<br />1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung) und zugleich<br />2. mindestens an Taubheit grenzend schwerh&ouml;rig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der H&ouml;rbehinderung)<br /><br />Wie kann man als taubblinder Mensch Rundfunkbeitragsbefreiung bekommen?<br /><br />1. Ein Arzt schreibt eine Bescheinigung, dass man taubblind ist. Diese Bescheinigung schickt man an die GEZ (Geb&uuml;hreneinzugszentrale). Viele Augen&auml;rzte und HNO-&Auml;rzte oder andere &Auml;rzte kennen sich mit Taubblindheit nicht gut aus. Deshalb empfiehlt der GFTB (gemeinsamer Fachausschuss h&ouml;rsehbehindert / taubblind) noch eine zweite M&ouml;glichkeit.<br />2. Man schreibt einen Brief an das Versorgungsamt oder man geht zum Versorgungsamt hin. Man bittet das Versorgungsamt um eine "Aktenauskunft". Das Versorgungsamt soll schreiben, wie viel h&ouml;rbehindert und wie viel sehbehindert man ist. Das Versorgungsamt hat diese Informationen in seinen Akten. Wenn die Akten nicht aktuell sind, muss man vielleicht beantragen, dass die Behinderung neu festgestellt wird.<br /><br />Die Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung und einen Musterbrief an das Versorgungsamt erhalten Sie bei<br />DBSV, Reiner Delgado, Rungestra&szlig;e 19, 10179 Berlin,<br />Mail: r.delgado@dbsv.org,<br />Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24</p>]]></description>
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			<pubDate>Thu, 13 Sep 2012 07:26:44 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Frank</dc:creator>
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