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Was darf nicht ins Treppenhaus?

Regenschirm, Kinderkarre, Schuhregal....


Dafür gibt es klare Regeln und sogar Gerichtsentscheidungen...:


Kinderwagen ja, Rad nein...


Bleiben Rettungswege, Türen und Briefkästen frei, dürfen Kinderwagen von Mietern im Treppenhaus stehen. Die von Besuchern müssen mit in die Wohnung. Fahrräder entweder in den Fahrradkeller oder draußen anschließen. Schmutzige Gummistiefel o.Ä. dürfen nur kurz mal vor der Tür bleiben, als "Schuhschrank" darf das Treppenhaus nicht missbraucht werden.


Auch Schirmständer, Besenschränke oder Getränkekästen haben vor der Wohnungstür nichts zu suchen.


Die Mülltüte rausstellen, um sie später runterzutragen, ist unzulässig.


Über Türkränze, Pflanzen und Bilder müssen sich die Mieter einig sein. Wenn es auch nur einen stört, müssen sie weg.


Übrigens:


Reinigen Mieter das Treppenhaus selbst, gilt: Bei Urlaub oder Krankheit ist für Putzersatz zu sorgen. Klappt das nicht, kann der Vermieter eine Firma beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen...


Quelle: Bild der Frau


 

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