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Thema: Buß und Bettag
Buß- und Bettag heute
In der DDR war der Buß- und Bettag von der Staatgründung bis 1966 gesetzlicher Feiertag, in der Bundesrepublik von 1981 bis zur Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994. Er wurde als arbeitsfreier Tag ab 1995 abgeschafft, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch das anteilige Tragen der Pflegeversicherungsbeiträge durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Land Sachsen besteht er als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Durch das Feiertagsgesetz ist es in den anderen Bundesländern aber jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zu nehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden.
Die Abschaffung des Buß- und Bettages als bundeseinheitlicher Feiertag wird zunehmend als Fehler angesehen, zumal der damals gewünschte Effekt (Finanzierung der Pflegeversicherung) nicht eintrat. Eine Wiedereinführung wird jedoch zunächst noch nicht diskutiert.
In der Schweiz gibt es einen ähnlichen Gedenktag als eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, der üblicherweise am dritten Sonntag im September begangen wird.
In der DDR war der Buß- und Bettag von der Staatgründung bis 1966 gesetzlicher Feiertag, in der Bundesrepublik von 1981 bis zur Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994. Er wurde als arbeitsfreier Tag ab 1995 abgeschafft, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch das anteilige Tragen der Pflegeversicherungsbeiträge durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Land Sachsen besteht er als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Durch das Feiertagsgesetz ist es in den anderen Bundesländern aber jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zu nehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden.
Die Abschaffung des Buß- und Bettages als bundeseinheitlicher Feiertag wird zunehmend als Fehler angesehen, zumal der damals gewünschte Effekt (Finanzierung der Pflegeversicherung) nicht eintrat. Eine Wiedereinführung wird jedoch zunächst noch nicht diskutiert.
In der Schweiz gibt es einen ähnlichen Gedenktag als eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, der üblicherweise am dritten Sonntag im September begangen wird.
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- 22. November 2006 9:59
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