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Gehörlosengeld

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Originalpost von: "HelloKitty
Komisch, ich bekomme gar kein GL-Geld. Ich komme aus Sachsen.


Sachsen zahlt Gehörlosengeld :wink:

Das Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG)

Durch die Gewährung von Leistungen nach dem LBliGG soll Blinden und Gehörlosen im Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit gegeben werden, die durch die Blindheit oder Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.

Anspruchsberechtigt sind Gehörlose, Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt haben.

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