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Thema: Gehörlosengeld
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Originalpost von: "HelloKitty
Komisch, ich bekomme gar kein GL-Geld. Ich komme aus Sachsen.Sachsen zahlt Gehörlosengeld :wink:
Das Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG)
Durch die Gewährung von Leistungen nach dem LBliGG soll Blinden und Gehörlosen im Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit gegeben werden, die durch die Blindheit oder Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.
Anspruchsberechtigt sind Gehörlose, Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt haben.
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- 10. Dezember 2006 11:51
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