Kulturzustand oder Behinderung?
Ein englisches Paar, beide gehörlos, wünscht sich ein Kind. Ein GEHÖRLOSES Kind! Das soll per Befruchtung im Reagenzglas und gezielte Auswahl geschehen. Das ist in Großbritannien im Prinzip erlaubt. Aber darf man gezielt und absichtlich ein gehörloses Kind zeugen?
Nicht nur in Großbritannien wird das heftig diskutiert. Am 20. März titelte die ZEIT: Recht auf Behinderung?
Am 3. April folgte dann ein Artikel von Bernd Ladwig: Jeder Mensch soll hören dürfen . Darin schreibt Ladwig:
Taubheit als Kulturzustand ist die Kunst des intersubjektiven Umgangs mit einer Beeinträchtigung. Taubheit für sich genommen ist die Beeinträchtigung selbst.
und:
Die Hörfähigkeit ist ein Gut von so großer Reichweite und Relevanz, dass sie als menschenrechtliches Grundgut gelten sollte. Sie einem Kind willentlich vorzuenthalten, ist moralisch verwerflich.
Da schreibt offensichtlich ein Hörender. Besser kann man es kaum auf den Punkt bringen: Audismus pur!
Mehr Info: www.zeit.de/2008/13/Glosse1-13 oder www.zeit.de/2008/15/M-Taubheit?page=1
Quelle: www.taubenschlag.de
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- 8. April 2008 8:30


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