Hi.....
Ich verstehe ihr Probleme, aber was ihr geschrieben haben, stimmt fast alle nicht....
Ich habe beim Versorgungsamt Duisburg (jetzt neu Stadt Duisburg) gearbeitet.... jetzt arbeite ich beim Bezirksregierung Düsseldorf
hallo du (deafhallo) machst Fehler, du weisst ganz genau, dass das Umkreis von 50 km Freifahrt ist. Du bist mit 170 km gefahren, das ist doch klar, d.h. dass du Rest 120 km dazu zahlen muss. Bekommst aber billiger. Aber nur mit S-Bahn, RB, IRE, RE, U-Bahn und Bus kannst du freie Fahrt fahren, leider bis 50 km.
Und......KfZ-Ermässigung bekommst du nur 50 %.....d.b. nur 50 % billiger Steuer zahlen. Du musst noch Steuerermässigung beim KfZ-Finanzamt beantragen, dann zahlst du nur halbe Preis. Billiger Autosteuer und freie Fahrt sind doch super, oder...
100% KfZ-Ermässigung bekommst du NUR, wenn du voll ROT Ausweis hast.
So, jetzt weiss du Bescheid, wie das ist....denk daran bis 50 km darfst du fahren, mehr nicht, egal wohin.
Grüss Tinalein
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- 2. Juni 2009 8:29