grey_baer und Dove haben vollkommen recht.
Ok, Lola, ich erkläre wer hat Schwerbehindertausweis, Also du muss selbst entscheiden ob du lieber mit Auto mit Schwerbehindertausweis für Auto Steuern hälfte bezahlen oder mit dem Zug fahren mit Wertmarke Ausweis kann du allen Zug fahren. Geht nicht für beides Auto und Zug mit Ausweis. Ich habe auch ein Auto und habe ich mit Wertmarke weiss den habe ich richtig entscheiden Wertmarke ist wieder weg für mein Auto dafür muss nicht voll bezahlen, weil ich hatte sehr alten Auto sehr teuer 300 Euro Steuern bezahlen und jetzt habe ein andere Auto etwas billiger Auto Steuern. Wenn du wieder Wertmarke zurück dann muss du nochmals an Versorgenamt melden, dann bekommst du wieder zurück Wertmarke. Ich hoffe, du verstehst mich.
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- 18. März 2009 19:19
das stimmt. Das war sehr schön mit IR und jetzt gibt nicht mehr und finde ich echt schade. Da habe ich auch Erinnerung mit IR oft Zug gefahren.
Hallo Deafies und Admin.!!!!
Ich war von Nürnberg nach München mit den Zug gefahren. schon erschrocken. geht es nicht Schwerbehunderausweis. Bloss.

Andere Gehörlose erzahlen zu mich, von Nürnberg nach München fürs Schwerbehinderausweis frei. Ok. Ich bin jetzt enttauscht und depp. kein spass...



Warum gründe schwerbeinderausweis.???
voraus Danke und für deiin viel Mühe haben.
schöne abend.
lg deafhallo
hast du Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke????
Welche Zug??? ICE oder IC oder Normalzüge??
Bei ICE, IC muss man voll bezahlen.
Jemand hat dich erzählt, es war ein blöder Scherz.
Nürnberg nach München ca. 171 km lang.
Ich denke, du hast nicht zum Bahnschalter gefragt.
LG Lukas2001
Ich habe schon Wertmarke da. nein, iCH WEISS SCHON ic ODER ice: KLAR MUSS ZU BEZAHLEN: iCH WAR eben RE mit dem Zug. Ich weiss, RE oder RB FREI. KLAR.
Hi.....
Ich verstehe ihr Probleme, aber was ihr geschrieben haben, stimmt fast alle nicht....
Ich habe beim Versorgungsamt Duisburg (jetzt neu Stadt Duisburg) gearbeitet.... jetzt arbeite ich beim Bezirksregierung Düsseldorf
hallo du (deafhallo) machst Fehler, du weisst ganz genau, dass das Umkreis von 50 km Freifahrt ist. Du bist mit 170 km gefahren, das ist doch klar, d.h. dass du Rest 120 km dazu zahlen muss. Bekommst aber billiger. Aber nur mit S-Bahn, RB, IRE, RE, U-Bahn und Bus kannst du freie Fahrt fahren, leider bis 50 km.
Und......KfZ-Ermässigung bekommst du nur 50 %.....d.b. nur 50 % billiger Steuer zahlen. Du musst noch Steuerermässigung beim KfZ-Finanzamt beantragen, dann zahlst du nur halbe Preis. Billiger Autosteuer und freie Fahrt sind doch super, oder...
100% KfZ-Ermässigung bekommst du NUR, wenn du voll ROT Ausweis hast.
So, jetzt weiss du Bescheid, wie das ist....denk daran bis 50 km darfst du fahren, mehr nicht, egal wohin.
Grüss Tinalein