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Missbrauch von Deinstkleidung sollte höher bestraft werden

von

§ 132 a StGB stellt den Missbrauch von Dienstkleidung, wie auch das unerlaubte Tragen des Arzttitels unter zu geringer Strafe. Missbrauch sollte höher bestraft werden, da eine Vielzahl von dienstbetrügern ohne geeignete Ausbildung unterwegs sind.


Heimleiterin hat nur einen Hauptschulabschluss und ist Krankenschwester gehört schon zu dem bereich eigentlich einer Betrügerin.


http://www.juramagazin.de/176521.html


https://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Stichwörter: Krankheit, gesundheit
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