Statusaktualisierung: #1053
Post darf weder vom Betreuer, noch von Nachbarinnen einbehalten werden.(Art. 10 GG)
§1896 BGB befürwortet nicht die Postkontrolle, sondern Abs.4:
"(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betr...
§1896 BGB befürwortet nicht die Postkontrolle, sondern Abs.4:
"(4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betr...