433
- Frank
- 25. Juli 2012 (Datum)
- 0 (Kommentare)
Der Film informiert in Gebärdensprache über barrierefreie
Kommunikationsmöglichkeiten, den Einsatz u...Der Film informiert in Gebärdensprache über barrierefreie
Kommunikationsmöglichkeiten, den Einsatz und die Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen, Beratungs- und Informationsmöglichkeiten und die politische Interessenvertretung von gehörlosen Menschen in Duisburg.
Darüber hinaus werden Barrierefreies Bauen, Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsleben und Freizeitangebote der Duisburger Gehörlosengemeinschaft
angesprochen.
Weitere Informationen
Gehörlose Menschen kommunizieren in Gebärdensprache. Teilweise nutzen auch stark schwerhörige Menschen diese Sprache. Mit Anja Schmitz konnte eine fachkompetente Gebärdenmuttersprachlerin für den Film gewonnen werden.
Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache, bei der neben der Bewegung von Augen, Mund und Gesicht, sowie Kopf und Oberkörper mittels Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung Gedanken und Sachverhalte übermittelt werden. Die Gebärdensprache weist eine eigene Grammatik auf.
Nicht zu verwechseln ist die Gebärdensprache mit „Lautsprachbegleitenden Gebärden" (LBG), die in ihrer Grammatik zum größten Teil der Deutschen Lautsprache folgen.
Genauso wie die Lautsprache kennt die Gebärdensprache unterschiedliche nationale Sprachen. Regional haben sich in Deutschland unterschiedliche Dialekte ausgebildet. An einer Standardisierung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) - vergleichbar mit dem Hochdeutsch in der Lautsprache - wird gearbeitet.
Die Deutsche Gebärdensprache ist seit dem 01. Mai 2002 als eigenständige Sprache in Deutschland gesetzlich anerkannt. Gleichzeitig wurde damit das Recht auf Finanzierung von Dolmetscherkosten in der Kommunikation mit „Trägern öffentlicher Gewalt" geschaffen. Dieses Recht ging auch in Landesgesetze z.B. in NRW ein. Im Bereich der ärztlichen Versorgung wird die Übernahme von Dolmetscherkosten im SGB I und in Gerichtsverfahren im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Aus Respekt und Achtung vor der Gebärdensprache als eigenständiger Sprache wurde der Film produziert. Damit alle Menschen Zugang zu den Informationen haben, wurde der Text begleitend auch in schriftlicher Lautsprache dargestellt.
Sprachliche Barrieren zwischen gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern und der Duisburger Stadtverwaltung sollen so weiter abgebaut und die gesellschaftliche Teilhabe vorangetrieben werden.
Kommentierungen des Films werden uns als Hilfen für unsere weitere Arbeit hin zu einem „Barrierefreien Duisburg" dienen.
Kontakt:
Ruth Dobbertin -- Koordination der Belange der Menschen mit Behinderung der Stadt Duisburg
r.dobbertin@stadt-duisburg.de
Weiterführende Links
Notfallfax - Download http://www.schwerhoerigen-netz.de/DSB/SERVICE/NOTR...
Medien
Sehen statt Hören -- Wochenmagazin für Hörgeschädigte
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/sehe...
Taubenschlag -- Das Portal für Gehörlose und Schwerhörige
http://www.taubenschlag.de/
Forschung und Lehre
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/ggkg/
Forschung, Lehre und Projekte zur Deutschen Gebärdensprache
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb10/KogLi/Lehrstuh...
Gebärdenschrift
http://www.gebaerdenschrift.de/
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) - § 6
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgg/...
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze -- NRW - § 8
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Auss...
Kommunikationshilfenverordnung -- Bund - § 45 Abs. 1, Nr. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/khv/BJNR26500000...
Kommunikationshilfenverordnung -- NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?an...
SGB I § 17, Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html
Bundesbeihilfeverordnung § 45 Abs. 1, Nr. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR0326000...
Verwaltungsvorschriften Beihilfe - NRW - VVzBVO -- 4.1.1.7
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?an...
Gerichtsverfassungsgesetz § 186
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__186.html
Kommunikationsmöglichkeiten, den Einsatz u...Der Film informiert in Gebärdensprache über barrierefreie
Kommunikationsmöglichkeiten, den Einsatz und die Finanzierung von GebärdensprachdolmetscherInnen, Beratungs- und Informationsmöglichkeiten und die politische Interessenvertretung von gehörlosen Menschen in Duisburg.
Darüber hinaus werden Barrierefreies Bauen, Unterstützungsmöglichkeiten im Arbeitsleben und Freizeitangebote der Duisburger Gehörlosengemeinschaft
angesprochen.
Weitere Informationen
Gehörlose Menschen kommunizieren in Gebärdensprache. Teilweise nutzen auch stark schwerhörige Menschen diese Sprache. Mit Anja Schmitz konnte eine fachkompetente Gebärdenmuttersprachlerin für den Film gewonnen werden.
Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache, bei der neben der Bewegung von Augen, Mund und Gesicht, sowie Kopf und Oberkörper mittels Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung Gedanken und Sachverhalte übermittelt werden. Die Gebärdensprache weist eine eigene Grammatik auf.
Nicht zu verwechseln ist die Gebärdensprache mit „Lautsprachbegleitenden Gebärden" (LBG), die in ihrer Grammatik zum größten Teil der Deutschen Lautsprache folgen.
Genauso wie die Lautsprache kennt die Gebärdensprache unterschiedliche nationale Sprachen. Regional haben sich in Deutschland unterschiedliche Dialekte ausgebildet. An einer Standardisierung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) - vergleichbar mit dem Hochdeutsch in der Lautsprache - wird gearbeitet.
Die Deutsche Gebärdensprache ist seit dem 01. Mai 2002 als eigenständige Sprache in Deutschland gesetzlich anerkannt. Gleichzeitig wurde damit das Recht auf Finanzierung von Dolmetscherkosten in der Kommunikation mit „Trägern öffentlicher Gewalt" geschaffen. Dieses Recht ging auch in Landesgesetze z.B. in NRW ein. Im Bereich der ärztlichen Versorgung wird die Übernahme von Dolmetscherkosten im SGB I und in Gerichtsverfahren im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Aus Respekt und Achtung vor der Gebärdensprache als eigenständiger Sprache wurde der Film produziert. Damit alle Menschen Zugang zu den Informationen haben, wurde der Text begleitend auch in schriftlicher Lautsprache dargestellt.
Sprachliche Barrieren zwischen gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern und der Duisburger Stadtverwaltung sollen so weiter abgebaut und die gesellschaftliche Teilhabe vorangetrieben werden.
Kommentierungen des Films werden uns als Hilfen für unsere weitere Arbeit hin zu einem „Barrierefreien Duisburg" dienen.
Kontakt:
Ruth Dobbertin -- Koordination der Belange der Menschen mit Behinderung der Stadt Duisburg
r.dobbertin@stadt-duisburg.de
Weiterführende Links
Notfallfax - Download http://www.schwerhoerigen-netz.de/DSB/SERVICE/NOTR...
Medien
Sehen statt Hören -- Wochenmagazin für Hörgeschädigte
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/sehe...
Taubenschlag -- Das Portal für Gehörlose und Schwerhörige
http://www.taubenschlag.de/
Forschung und Lehre
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/ggkg/
Forschung, Lehre und Projekte zur Deutschen Gebärdensprache
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb10/KogLi/Lehrstuh...
Gebärdenschrift
http://www.gebaerdenschrift.de/
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) - § 6
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgg/...
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze -- NRW - § 8
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Auss...
Kommunikationshilfenverordnung -- Bund - § 45 Abs. 1, Nr. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/khv/BJNR26500000...
Kommunikationshilfenverordnung -- NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?an...
SGB I § 17, Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html
Bundesbeihilfeverordnung § 45 Abs. 1, Nr. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR0326000...
Verwaltungsvorschriften Beihilfe - NRW - VVzBVO -- 4.1.1.7
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?an...
Gerichtsverfassungsgesetz § 186
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__186.html
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