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Verspätungshinweise werden Pflicht - DB muss 1900 Stationen nachrüsten

Sehr geehrte Damen und Herren,


diese gute Nachricht ging gestern durch die Medien. Bisher widersetzte sich
die Bahn den Forderungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der Fahrgastverbände und
der Organisationen der Blinden und Sehbehinderten, sogenannte Dynamische
Schriftanzeiger mit Akustikmodulen auch auf Bahnsteigen wenig frequentierter
Stationen einzurichten. Nachdem die DB einer Anordnung ihrer
Aufsichtsbehörde, also des Eisenbahn-Bundesamtes, nicht nachkam, ging die
Behörde vor das Verwaltungsgericht Köln und obsiegte.

Das Gericht hat den Schienenkonzern verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten
1900 kleine Stationen, also ein Drittel aller Haltepunkte, mit
Lautsprecheranlagen und mit Schriftanzeigern auszustatten, damit Fahrgäste
über Zugverspätungen oder Zugausfälle informiert werden können.

Nach Angaben eines Bahn-Sprechers will das Unternehmen der
Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Nicht akzeptieren will die Bahn
die Forderung, auch Haltepunkte mit weniger als 100 Ein- und Aussteigern am
Tag nachzurüsten. Die Deutsche Bahn strebe eine zweitinstanzliche Klärung
darüber an, ob eine Ausstattung mit den sogenannten Schriftanzeigern mit
integriertem Lautsprecher wirtschaftlich angemessen sei, sagte der Sprecher
gegenüber der dpa. Dies betreffe aber nur einen "Bruchteil" der 1900
Stationen und Haltepunkte.

Wirtschaftliche Überlegungen sind das eine, die Informationspflicht
gegenüber den Reisenden das andere. Die Vertreter der
Selbsthilfeorganisationen, die in den DB-Gremien mitarbeiten, und die
Verbände müssen verhindern, dass sich die Bahn vor der Ausstattung von
Stationen mit weniger als 100 Reisenden drückt. Auch in Hinterpfuiteifel im
bayerischen Kongo und in Siebeneichen an der Knatter/JWD müssen
Verspätungsmeldungen nach dem Zweisinneprinzip erfolgen. Was tun, wenn man
dort der einzige Fahrgast ist und wenn man das Plakat mit der Telefonnummer,
die man im Ernstfall anrufen könnte, nicht lesen kann? Sofort lesen können
Sie hier das Urteil:
http://openjur.de/u/599254.print

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Quelle: Email von mir
Letzte Aktualisierung am 11. März 2013 9:36 von Dove.
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