Wurde Ihnen am Bahnhof schon mal ein benutztes, aber noch gültiges Ticket, z.B. eine Tageskarte, zum halben Preis angeboten?
Die Bundespolizei:
Dabei machen sich Verkäufer und Käufer strafbar - Fahrkarten - Weiterverkauf ist verboten.
Quelle: Bild der Frau
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