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Gehörlose: Dringender Handlungsbedarf beim Katastrophenschutz

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Wie der Deutsche Gehörlosenbund (DGB) mitteilt:

Mit den bisherigen Alarmsystemen können gehörlose Betroffene überwiegend nicht erreicht werden. Sie können beispielsweise die Sirenen von Polizeiwagen nicht hören oder plötzliche Gefahrenwarnungen im Radio nicht mitbekommen. Im Jahre 2002 waren mehrere ostdeutsche Städte von dramatischen Hochwasserpegeln betroffen. Wenn taube Menschen die vorhergehenden Warnhinweise nicht erhalten hatten, standen sie möglicherweise bei ausfallendem Strom ohne Kommunikationsmöglichkeit in ihrer Wohnung und waren den steigenden Fluten hilflos ausgesetzt.

Ein anderes Beispiel für einen bedrohlichen Notfall könnte ein Verkehrsunfall sein. Aktuell können taube Unfallopfer nicht per SMS auf ihre Situation aufmerksam machen; ebenso wenig können taube Menschen für andere Betroffene Hilfe holen. So können lebensgefährliche Situationen entstehen, in denen wertvolle Zeit verstreicht.

Damit wir die Forderungen tauber und hörbehinderter Menschen zum Katastrophenschutz und zur Unfallhilfe überzeugend und nachdrücklich gegenüber politischen Entscheidungsträgern vertreten können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Wenn Sie bereits Situationen erlebt haben, in denen Sie als gehörlose Person eine Katastrophenwarnung nicht mitbekommen haben oder bei einem Unfall nicht auf sich aufmerksam machen konnten, informieren Sie uns bitte.

Die zuständige Kontaktperson des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V. für diese Erfahrungen ist Wolfgang Bachmann, Beisitzer im Präsidium. Ihre Berichte können Sie als Video in Deutscher Gebärdensprache oder in schriftlicher Form an folgende Email-Adresse schicken: w.bachmann@gehoerlosen-bund.de.

Letzte Aktualisierung am 7. Oktober 2012 9:15 von Frank.
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