Guten Tag zusammen, mal angenommen, in einem Betrieb wird ein Erst-Helfer-Lehrgang angeboten.
Könnt ihr mir bitte mal Tipps geben, womit ich begründen kann, dass auch ein gehörloser Kollege daran teilnehmen soll.
Ich persönlich finde es wichtig, weil ich es als Integration der gehörlosen Person ansehe. Gleichfalls lernt man auch das Verhalten bei Arbeitsunfällen etc.
Habt ihr weitere Ideen für mich?
Lieben Dank im Voraus.
Salvo
- ·
- Melden
- ·
- 15. Juli 2011 12:35
Hallo Ditta, vielen Dank für deine Antwort und deinen Tipp.
Der Dolmetscher etc. ist kein Problem.
Ich brauche nur eine anständige Begründung für den Arbeitgeber -
Warum soll ausgerechnet der gehörlose Kollege an diesem Lehrgang teilnehmen.
Na, das darfst du mich nicht fragen, ist bin mehr als dafür, dass diese Maßnahme vom AG getragen wird. Das ist der Grund, warum ich eine anständige Begründung suche.
Guten Morgen Ditta,
der AN verpackt Material in Kartons und macht diese versandfertig. Die Firma kann ich dir natürlich hier nicht nennen.
Er arbeitet mit Messern, Scheren etc. (Material, welches bei unsachgemäßer Nutzung zu Verletzungen führen kann.)
Unterschied zwischen den hörenden und den gehörlosen Arbeitnehmer, aus meiner Sicht gibt es keine Unterschiede.
Hilft dir das weiter?