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Thema: GEZ-Gebühr
Im August bekommte ich die Brief von GEZ und die Befreiung von Rundfunkgebührpflicht bis Ende September 2010 abläuft. Ich muß gleich zur Sozialverwaltung in der Rathaus gehen, mit ihn besprechen,dann die neue Antrag machen und mit Brief (Achtung! mit Kopie von Schwerbehindert dabei) an der Gebühreneinzugszentrale in Köln abschicken.
Heute bekomme ich die Brief von GEZ und werde ich hiermit Rundfunkgebührenstaatsvertrag ( Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis) für die Zeit vom 1.10.2010 bis 31.01.2018 von der Runkgebührenpflicht befreit.
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- 16. September 2010 16:37
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