ja gute Frage! Taxus...
aaaaaber nur ein Problem...z.b. ich bin gehörlos und auffällige Behinderung in der Öffentlichkeit.
Wenn jemand über mich beleidigt, kann ich nix beweisen, weil ich NICHT hören kann, was jemand über mich beleidigt, dass ich behindert bin...
Also bei Gehörlosen ist ja Hauptproblem...."mündliche" Beweis kann kein Beweis, was du s.o. oben beschrieben hast, dass Polizei zu ihn "mündlich" sagt...echt unsinn...!!
Das ist wieder auch richtig was Du eben gerade geschrieben hast. Aber die Gerichte und die Polizei schenken den Gehörlosen sehr viel Glauben, weil diese Behörden sehr gut informiert sind, dass die Gehörlosen und Schwerhörigen sehr gut vom Mund ablesen können. Auch die hörgeschädigten Menschen haben Rechte sich gegen die Abwertungen von den nichtbehinderten Menschen zu wehren.
Was ich damit andeuten wollte ist aber allgemein, dass die nichtbehinderten Menschen auffällig oft sich gegenseitig mit solchen Sätzen beleidigen, wie das z.B. Du bist ja doch behindert...
Das spricht ja klar für sich, dass die nichtbehinderten Menschen abfällig über die Behinderten so denken.
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- 11. August 2010 9:30


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