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Schleswig-Holstein: 50% bis 2012





Der Landtag in Schleswig-Holstein hat am 5. September 2007 beschlossen: "Öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter müssen langfristig alle, bis zum Jahr 2012 die Hälfte ihrer Programmangebote untertitelt oder mit Gebärdendolmetschern anbieten" (Drucksache 16/1518)
Das bedeutet: Wenn der Rundfunkstaatsvertrag das nächste mal geändert wird, dann muss eine Untertitelquote aufgenommen werden. Einziges Problem ist die Länderhoheit, d.h. alle 16 Bundesländer müssten dem Vertrag zustimmen.
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