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Dolmi am RWB gefordert für Hörgeschädigte

Wir dachten, dieses geradezu traumatische Erlebnis gehöre der Vergangenheit an: Bei einem Informations-Besuch des RWB Essen mit zwei Gehörlosenklassen REDET der Lehrer über die Köpfe der Schüler hinweg. Auf unseren Protest hin äußert er: "Bei uns wird lautsprachlich unterrichtet. Aber wenn Sie dolmetschen wollen - bitte!" Eine bodenlose Unverschämtheit! Aber das ist nun viele Jahre her, und heute ist ja alles viel besser.

Wirklich? Vorgestern fand vor dem Landessozialgericht in Essen eine Verhandlung statt. Eine gehörlose Schülerin des RWB Essen hat auf Übernahme der Dolmetscherkosten geklagt - weil sie dem überwiegend lautsprachlichen Unterricht nicht folgen kann.

Unvorstellbar! Dolmetschereinsatz ausgerechnet an einer Förderschule!?! Auf das Urteil darf man gespannt sein.

Der Prozess in Essen, es war die Eilverhandlung, ist mäßig gelaufen - im Ergebnis haben wir einen Vergleich geschlossen: Die Mandantin bekommt ergänzenden Unterricht von einer gebärdensprachkundigen Lehrerin und einen (nicht gebärdensprachkundigen) Fachlehrer und wir nehmen die Klage zurück. Andernfalls hätten wir verloren...was aber damit zu tun hat, dass im Eilverfahren grundlegende Probleme nicht geklärt werden können (hier die Angemessenheit des pädagogischen Konzepts des RWB).
Es ist meiner Meinung nach aber dringend geboten, mal etwas gegen das RWB zu tun bzw. dagegen, dass hier eine Schule für Gehörlose und Schwerhörige, zu der es ja leider keine gebärdensprachliche Alternative gibt, programmatisch erklärt, Unterricht in DGS würde dazu beitragen, dass die Kommunikationskompetenz zu gering ist und Integration deswegen scheitert. Man müsste mal überlegen, wie man das Land verklagen kann, wenigstens eine Schule bereit zu halten, die voll in DGS unterrichtet...

Das RWB erklärt, "Unterricht in DGS würde dazu beitragen, dass die Kommunikationskompetenz zu gering ist und Integration deswegen scheitert"? Man mag es nicht glauben! Wenn's stimmt, ist es wirklich höchste Zeit, diese Grundsatzfragen einmal vor Gericht zu kären, am besten in einem Hauptsacheverfahren.

Quelle: www.taubenschlag.de
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