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Thema: taubenschlag.de
Stadtplan-Verlag gegen Taubenschlag
Können Sie sich vorstellen, dass solch ein kleiner Kartenausschnitt TAUSENDE kosten kann? Wenn wir in der Berufungsverhandlung am 9. November vor dem Oberlandesgericht München Pech haben, dann dürfen wir tatsächlich viele tausend bezahlen!
Wieso das? Ein Gehörloser aus Halle hatte im Frühjahr 2005 auf unserer Terminseite www.deafdate.de einen Termin für seinen Skatclub aufgegeben. Er wusste, dass sein Hörgeschädigtenzentrum einen Vertrag mit dem Stadtplan-Verlag hat. Man braucht nur auf der Kontaktseite des Hörgeschädigtenzentrums auf "Wegweiser" zu klicken, und schon sieht man den Stadtplanausschnitt. Eine Kopie davon hat der Gehörlose dann als Wegbeschreibung bei deafdate.de in den Termin mit eingefügt. Genau das durfte er aber laut Vertrag (den er nicht kannte) nicht. Verantwortlich gemacht wurde aber nicht der Gehörlose, sondern der Taubenschlag-Betreiber. Es begann mit einer Abmahnung und endete vorerst mit dem Sieg vor dem Landgericht München vor einem Jahr.
Der Stadtplan-Verlag hat sich aber nicht geschlagen gegeben, sondern ist in die Berufung gegangen. Also geht es nächste Woche weiter. Die Taubenschlag-Rechtsanwälte müssen dem Gericht verdeutlichen, dass ein Website-Betreiber, also der Taubenschlag, nicht das Urheberrecht für Dateien nachprüfen kann, die von Besuchern hochgeladen und eingebaut werden. Es ist einfach unmöglich, bei jedem Bild und jedem Text nachzuprüfen, wer dafür das Urheberrecht hat. Das müssen schon die Besucher selbst tun. Bilder aber sind für uns "Augenmenschen" lebensnotwendig. Können Sie sich einen Taubenschlag oder ein deafdate ohne Bilder vorstellen? Unmöglich!
Wenn Sie uns am 9. November unterstützen wollen, dann kommen Sie als Zuschauer um 9:45 Uhr ins Oberlandesgericht. Die Verhandlung findet statt im Sitzungssaal E.41, Prielmeyerstraße 5 im OLG München. Ein Dolmi ist natürlich auch dabei, So können alle Prozessbeteiligten ganz nebenbei sehen, wie sehr Hörgeschädigte auf das Visuelle angewiesen sind.
Übrigens: Heute ist das mit den Wegbeschreibungen und Kartenausschnitten kein Problem mehr - mit Google Maps. Dort finden Sie das Hörgeschädigtenzentrum Halle mit einem Klick, und wenn Sie wollen sogar noch mit Satellitenbild, und zwar ganz legal und GRATIS!
Können Sie sich vorstellen, dass solch ein kleiner Kartenausschnitt TAUSENDE kosten kann? Wenn wir in der Berufungsverhandlung am 9. November vor dem Oberlandesgericht München Pech haben, dann dürfen wir tatsächlich viele tausend bezahlen!
Wieso das? Ein Gehörloser aus Halle hatte im Frühjahr 2005 auf unserer Terminseite www.deafdate.de einen Termin für seinen Skatclub aufgegeben. Er wusste, dass sein Hörgeschädigtenzentrum einen Vertrag mit dem Stadtplan-Verlag hat. Man braucht nur auf der Kontaktseite des Hörgeschädigtenzentrums auf "Wegweiser" zu klicken, und schon sieht man den Stadtplanausschnitt. Eine Kopie davon hat der Gehörlose dann als Wegbeschreibung bei deafdate.de in den Termin mit eingefügt. Genau das durfte er aber laut Vertrag (den er nicht kannte) nicht. Verantwortlich gemacht wurde aber nicht der Gehörlose, sondern der Taubenschlag-Betreiber. Es begann mit einer Abmahnung und endete vorerst mit dem Sieg vor dem Landgericht München vor einem Jahr.
Der Stadtplan-Verlag hat sich aber nicht geschlagen gegeben, sondern ist in die Berufung gegangen. Also geht es nächste Woche weiter. Die Taubenschlag-Rechtsanwälte müssen dem Gericht verdeutlichen, dass ein Website-Betreiber, also der Taubenschlag, nicht das Urheberrecht für Dateien nachprüfen kann, die von Besuchern hochgeladen und eingebaut werden. Es ist einfach unmöglich, bei jedem Bild und jedem Text nachzuprüfen, wer dafür das Urheberrecht hat. Das müssen schon die Besucher selbst tun. Bilder aber sind für uns "Augenmenschen" lebensnotwendig. Können Sie sich einen Taubenschlag oder ein deafdate ohne Bilder vorstellen? Unmöglich!
Wenn Sie uns am 9. November unterstützen wollen, dann kommen Sie als Zuschauer um 9:45 Uhr ins Oberlandesgericht. Die Verhandlung findet statt im Sitzungssaal E.41, Prielmeyerstraße 5 im OLG München. Ein Dolmi ist natürlich auch dabei, So können alle Prozessbeteiligten ganz nebenbei sehen, wie sehr Hörgeschädigte auf das Visuelle angewiesen sind.
Übrigens: Heute ist das mit den Wegbeschreibungen und Kartenausschnitten kein Problem mehr - mit Google Maps. Dort finden Sie das Hörgeschädigtenzentrum Halle mit einem Klick, und wenn Sie wollen sogar noch mit Satellitenbild, und zwar ganz legal und GRATIS!
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- 3. November 2006 11:12
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