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Schächten

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Thema: Schächten
Unter Schächten oder Shechita (hebr. ahat = schlachten) versteht man das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut sowohl im Judentum als auch im Islam verboten ist. Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, wird das Tier getötet.


Rechtslage

Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt - ڧ 4ff TierSchG). Die Einfuhr des Fleisches im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen ohne Weiteres legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann - ǧ 17ff TierSchG.

Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurde in der BRD Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss wegen der nach Art. 4 Grundgesetz verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten (Urteil vom 15. Januar 2002, sog. Schächturteil). Ob dies der Fall ist, kann eine Religionsgemeinschaft weitgehend selbst definieren, ohne sich etwa einer gutachterlichen Prüfung von Außen aussetzen zu müssen. Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und ist vom zuständigen Veterinäramt zu überwachen.

In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten, für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten auch verboten.

In Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, Spanien, Großbritannien und Irland ist es erlaubt.
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