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Mahnungsbriefe

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Noch was @Pubbi,

wenn die beide Mahnungen nur wegen Kinderlärm drinsteht, dann sind die 'ne Müll.

Hier paar Zitate aus Gerichturteile:
Kleinkinder lassen sich nicht (noch nicht) auf lautlos einstellen. Die anderen Hausbewohner müssen Babyschreien ertragen. Selbst in Ruhezeiten - es sei denn, den Eltern ist im Einzelfall eine Schuld nachzuweisen. Auch das Spielen ist ein elementares Bedürfnis eines jeden Kindes. Die dabei entstehenden Geräusche "... sind grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern..

Duldungspflicht des Mieters im Mehrfamilienhaus hinsichtlich Kinderlärms
Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen Kinder des Wohnungsnachbarn entsprechen, hinzunehmen.

Kein Unterlassungsanspruch eines Mieters bei üblichem Kinderlärm in einem Mehrfamilienhaus
Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienmietshaus ist hinzunehmen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sondern nach den Wohn- und Lebensbedingungen sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern.


Da kann die Vermieterin und deren Tochter auf Kopf stellen, wie sie wollen.

Wenn du AA wegen neue Wohnung beantragen tut, dann nimmt bitte die beide Mahnung mit und lege es vor.
Vielleicht hilft mehr.

Viel Glück , Pubbi
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