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sozialhilfe***

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Vermögensanrechnung [Bearbeiten]Vermögen der Betroffenen wird nach 90 SGB-XII grundsätzlich angerechnet. Einige Vermögenswerte bleiben anrechnungsfrei. Geringe Barbeträge zwischen 1.600 und 2.600 Euro sind ebenfalls anrechnungsfrei. Die Vermögensfreibeträge bei ALG 2 liegen demgegenüber deutlich höher.

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