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Ausspähen von Hartz IV Empfängern

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Auch die Ermittlungen der Antragsgegnerin machen das Vorliegen einer "eheähnlichen Lebensgemeinschaf" nicht wahrscheinlich. Ob die Antragstellerin ein Liebesverhältnis zu Herrn G unterhält was das Gericht durchaus für wahrscheinlich hält ֖ ist für die Frage ob eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt zunächst einmal ohne Belang



das is das problem bei vielen hartz4 empfänger
ansonsten begrüße ich das urteil
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