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Thema: "kindergeld"
Kindergeld
Höhe Kindergeld: ( Stand 01.02.2007 )
1. - 3. Kind 154,- Euro pro Kind und Monat
4. und weitere Kinder 179,- Euro pro Kind un Monat
Das Kindergeld kann in der Regel bei der Familienkasse ( angegliedert der Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes übernimmt die Besoldungs-/Vergütungsstelle die Funktion der Familienkasse.
Für welche Kinder kann Kindergeld beantragt werden:
- leibliche Kinder
- adoptierte Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder ( wenn für längere Dauer im Haushalt aufgenommen)
- Enkelkinder ( wenn im Haushalt aufgenommen)
Altersgrenzen beim Kindergeld ( Stand 01.02.2007 )
Kindergeld wird mindestens gezahlt, bis das Kind 18. Jahre alt wird.
Darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wenn sich das ledige Kind befindet in:
- Schulbesuch
- Ausbildung
- Studium
und das eigene Einkommen des Kindes 7680 Euro nicht übersteigt.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitslos ist und sich in der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.
Darüber hinaus wird Kindergeld gezahlt, wenn das arbeitslose Kind einen Ausbildungsplatz sucht und als Ausbildungsstellenbewerber bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist.
Für verheiratete Kinder wird nur noch Kindergeld gezahlt, wenn der Ehegatte für den Lebensunterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.
In Einzelfällen kann über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden wenn Zeiten des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes oder Wehrverpflichtung bis maximal 3 jahren oder Einsatz als Entwicklungshelfer um die Dauer der Dienstzeit.
Die 27 - Jahre - Grenze wird ab 2007 stufenweise auf 25 Jahre gesenkt.
- Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 Jahre
- Geburtsjahr bis 1982: Kindergeld bis 26 Jahre
- Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Jahre
Sonderregelung:
Für Schwerbehinderte, deren Schwerbehinderung vor dem 27. Lebensjahr festgestellt wurden wird Kindergeld gezahlt solange noch mindestens ein Elternteil lebt.
Höhe Kindergeld: ( Stand 01.02.2007 )
1. - 3. Kind 154,- Euro pro Kind und Monat
4. und weitere Kinder 179,- Euro pro Kind un Monat
Das Kindergeld kann in der Regel bei der Familienkasse ( angegliedert der Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes übernimmt die Besoldungs-/Vergütungsstelle die Funktion der Familienkasse.
Für welche Kinder kann Kindergeld beantragt werden:
- leibliche Kinder
- adoptierte Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder ( wenn für längere Dauer im Haushalt aufgenommen)
- Enkelkinder ( wenn im Haushalt aufgenommen)
Altersgrenzen beim Kindergeld ( Stand 01.02.2007 )
Kindergeld wird mindestens gezahlt, bis das Kind 18. Jahre alt wird.
Darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wenn sich das ledige Kind befindet in:
- Schulbesuch
- Ausbildung
- Studium
und das eigene Einkommen des Kindes 7680 Euro nicht übersteigt.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitslos ist und sich in der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.
Darüber hinaus wird Kindergeld gezahlt, wenn das arbeitslose Kind einen Ausbildungsplatz sucht und als Ausbildungsstellenbewerber bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist.
Für verheiratete Kinder wird nur noch Kindergeld gezahlt, wenn der Ehegatte für den Lebensunterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.
In Einzelfällen kann über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden wenn Zeiten des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes oder Wehrverpflichtung bis maximal 3 jahren oder Einsatz als Entwicklungshelfer um die Dauer der Dienstzeit.
Die 27 - Jahre - Grenze wird ab 2007 stufenweise auf 25 Jahre gesenkt.
- Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 Jahre
- Geburtsjahr bis 1982: Kindergeld bis 26 Jahre
- Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Jahre
Sonderregelung:
Für Schwerbehinderte, deren Schwerbehinderung vor dem 27. Lebensjahr festgestellt wurden wird Kindergeld gezahlt solange noch mindestens ein Elternteil lebt.
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- 13. April 2007 8:53
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