ich möchte eine frage gestellt!
also meine tochter 16jahren alt noch schule zeit 1jahr dann fertig!sie wenn lernstellt bekommt trodem weiterbildung an kindergeld bis 3jahren oder?ich dachte bis 18jahren kindergeld schluss!aber ich weiss nicht wie geht hm...
wer hat gut fahrung über tehma kindergeld mit arbeit dazu???
bitte schreibe posten an frage!
danke :wink:
also meine tochter 16jahren alt noch schule zeit 1jahr dann fertig!sie wenn lernstellt bekommt trodem weiterbildung an kindergeld bis 3jahren oder?ich dachte bis 18jahren kindergeld schluss!aber ich weiss nicht wie geht hm...
wer hat gut fahrung über tehma kindergeld mit arbeit dazu???
bitte schreibe posten an frage!
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- 13. April 2007 7:52
Gute Frage, wenn es weiter Schulung , dann bleibt noch Kindergeld weiter.....es ist besser, zum arbeitsamt gehen und AA wird dich kostenlos Info beraten , dann könntest du mehr genau wissen (es gibt verschiedene Regeln; z.B. armut oder geschieden oder geldmangel,...)...ok...ich selber auch schon....viel Glück
am besten bitte Arbeitsamt genau fragen :wink:
Aber soweit ich orientiert bin bekommen Kindern bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld wenn diese bei den Eltern leben, zur Schule, Studium, Aus & Weiterbildung machen :wink:
Aber soweit ich orientiert bin bekommen Kindern bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld wenn diese bei den Eltern leben, zur Schule, Studium, Aus & Weiterbildung machen :wink:
Quote:
Aber soweit ich orientiert bin bekommen Kindern bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld wenn diese bei den Eltern leben, zur Schule, Studium, Aus & Weiterbildung machen :wink:
Originalpost von: "Frank
am besten bitte Arbeitsamt genau fragen :wink: Aber soweit ich orientiert bin bekommen Kindern bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld wenn diese bei den Eltern leben, zur Schule, Studium, Aus & Weiterbildung machen :wink:
danke lieber frank!ok ich weiss jetzt bescheid !
danke frank du bist so sehr lieb wie sonneschein hihihih
Quote:
danke lieber frank!ok ich weiss jetzt bescheid !
danke frank du bist so sehr lieb wie sonneschein hihihih
Originalpost von: "deafeva
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Aber soweit ich orientiert bin bekommen Kindern bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld wenn diese bei den Eltern leben, zur Schule, Studium, Aus & Weiterbildung machen :wink:
Originalpost von: "Frank
am besten bitte Arbeitsamt genau fragen :wink: Aber soweit ich orientiert bin bekommen Kindern bis zum 27 Lebensjahr Kindergeld wenn diese bei den Eltern leben, zur Schule, Studium, Aus & Weiterbildung machen :wink:
danke lieber frank!ok ich weiss jetzt bescheid !
danke frank du bist so sehr lieb wie sonneschein hihihih
Ja genau! Frank hat dich richtig erklärt.
Kindergeld
Höhe Kindergeld: ( Stand 01.02.2007 )
1. - 3. Kind 154,- Euro pro Kind und Monat
4. und weitere Kinder 179,- Euro pro Kind un Monat
Das Kindergeld kann in der Regel bei der Familienkasse ( angegliedert der Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes übernimmt die Besoldungs-/Vergütungsstelle die Funktion der Familienkasse.
Für welche Kinder kann Kindergeld beantragt werden:
- leibliche Kinder
- adoptierte Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder ( wenn für längere Dauer im Haushalt aufgenommen)
- Enkelkinder ( wenn im Haushalt aufgenommen)
Altersgrenzen beim Kindergeld ( Stand 01.02.2007 )
Kindergeld wird mindestens gezahlt, bis das Kind 18. Jahre alt wird.
Darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wenn sich das ledige Kind befindet in:
- Schulbesuch
- Ausbildung
- Studium
und das eigene Einkommen des Kindes 7680 Euro nicht übersteigt.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitslos ist und sich in der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.
Darüber hinaus wird Kindergeld gezahlt, wenn das arbeitslose Kind einen Ausbildungsplatz sucht und als Ausbildungsstellenbewerber bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist.
Für verheiratete Kinder wird nur noch Kindergeld gezahlt, wenn der Ehegatte für den Lebensunterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.
In Einzelfällen kann über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden wenn Zeiten des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes oder Wehrverpflichtung bis maximal 3 jahren oder Einsatz als Entwicklungshelfer um die Dauer der Dienstzeit.
Die 27 - Jahre - Grenze wird ab 2007 stufenweise auf 25 Jahre gesenkt.
- Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 Jahre
- Geburtsjahr bis 1982: Kindergeld bis 26 Jahre
- Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Jahre
Sonderregelung:
Für Schwerbehinderte, deren Schwerbehinderung vor dem 27. Lebensjahr festgestellt wurden wird Kindergeld gezahlt solange noch mindestens ein Elternteil lebt.
Höhe Kindergeld: ( Stand 01.02.2007 )
1. - 3. Kind 154,- Euro pro Kind und Monat
4. und weitere Kinder 179,- Euro pro Kind un Monat
Das Kindergeld kann in der Regel bei der Familienkasse ( angegliedert der Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes übernimmt die Besoldungs-/Vergütungsstelle die Funktion der Familienkasse.
Für welche Kinder kann Kindergeld beantragt werden:
- leibliche Kinder
- adoptierte Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder ( wenn für längere Dauer im Haushalt aufgenommen)
- Enkelkinder ( wenn im Haushalt aufgenommen)
Altersgrenzen beim Kindergeld ( Stand 01.02.2007 )
Kindergeld wird mindestens gezahlt, bis das Kind 18. Jahre alt wird.
Darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wenn sich das ledige Kind befindet in:
- Schulbesuch
- Ausbildung
- Studium
und das eigene Einkommen des Kindes 7680 Euro nicht übersteigt.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitslos ist und sich in der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.
Darüber hinaus wird Kindergeld gezahlt, wenn das arbeitslose Kind einen Ausbildungsplatz sucht und als Ausbildungsstellenbewerber bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist.
Für verheiratete Kinder wird nur noch Kindergeld gezahlt, wenn der Ehegatte für den Lebensunterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.
In Einzelfällen kann über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden wenn Zeiten des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes oder Wehrverpflichtung bis maximal 3 jahren oder Einsatz als Entwicklungshelfer um die Dauer der Dienstzeit.
Die 27 - Jahre - Grenze wird ab 2007 stufenweise auf 25 Jahre gesenkt.
- Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 Jahre
- Geburtsjahr bis 1982: Kindergeld bis 26 Jahre
- Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Jahre
Sonderregelung:
Für Schwerbehinderte, deren Schwerbehinderung vor dem 27. Lebensjahr festgestellt wurden wird Kindergeld gezahlt solange noch mindestens ein Elternteil lebt.
Deafeva schrieb...
ich möchte eine frage gestellt! also meine tochter 16jahren alt noch schule zeit 1jahr dann fertig!sie wenn lernstellt bekommt trodem weiterbildung an kindergeld bis 3jahren oder?ich dachte bis 18jahren kindergeld schluss!aber ich weiss nicht wie geht hm... wer hat gut fahrung über tehma kindergeld mit arbeit dazu??? bitte schreibe posten an frage! danke

Kindergeld bekommst Du solange
bis die Kinder die Ausbildung fertig haben.
Deswegen können auch Studenten Kindergeld bekommen.
Frag einfach mal nach.
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