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Wird Gehörlosengeld vom ALG II angerechnet?

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Also, ich habe erfahren, dass mehrere Gehörlosen Probleme bei der ARGE haben, weil das Gehörlosengeld vom ALG II angerechnet wurden. Das ist nicht richtig! Das Arbeitsamt mußt doch wissen, dass man Gehörlosen nur für Dolmikosten, Fürsorglich für Geräte usw. gedacht sind zu förden und wir es bezahlen können.
Die Gehörlosen müssen eine Klage stellen, weil wer bezahlt den sonst die Dolmetscherkosten usw...? Krankenkasse lehnen sowieso teilweise Hilfsmittel ab. Deshalb ist Gehörlosengeld wichtig, auch wenn man ALG2 bezieht. Das Gehörlosengeld ist eine zweckgebundene Einnahme i.S.d. 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II. Es mindert ebenfalls nicht den Bedarf nach dem SGB II.

Man muss tatsächlich alles angeben, wie z.B. Gehörlosengeld, Kindergeld und Unterhalt. ARGE rechnet so, wieviel man monatlich für Lebensexistenz inkl. Miete, Strom und Heizung benötigt. Und der Betrag, wieviel man wirklich benötigt, wird vom Kindergeld und Unterhalt abgezogen, den Rest bekommt man also dann. Gehörlosengeld darf man behalten, und darf NIE im ALG 2-Betrag abgezogen werden!

Das Arbeitsamt soll froh sein, dass der Staat fördert und nicht AMT dafür zahlen müssen, das ist kein Vermögen, sondern Förderung!

Die Gehörlosen sollen sich schlau machen. Es gibt Ämter, die versuchen, uns Bezieher für dumm zu verkaufen, um Geld zu sparen. Die Gehörlosen müssen unbedingt Widerspruch einlegen bei der ARGE, binnen von 4 Wochen und Begründungen aufschreiben. Manchmal ist es sinnvoll, den regionalen LV einzuschalten, da nicht jeder sich mit der Rechtsgrundlagen beschäftigt Also: Wehrt euch!

Gruß Tigerlady
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