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Bundestagsabgeordnete müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offen legen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen. Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Karlsruher Gericht.
Das Urteil fiel denkbar knapp aus: Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.
Ich finde es richtig was die Richter gemacht haben,denn in meinen Augen verdienen die Politiker schon verdammt gut und sind auch gut beschäftigt in Ihrem Job.
Was ich aber nicht verstehen kann das sie noch Zeit hätten einen Nebenjob zu tätigen ...und das noch ordentlich bezahlen lassen.
Bin mal gespannt wie hoch Ihre Einkünfte der Politker bei Ihrem Nebenjob sind......
Das Urteil fiel denkbar knapp aus: Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.
Ich finde es richtig was die Richter gemacht haben,denn in meinen Augen verdienen die Politiker schon verdammt gut und sind auch gut beschäftigt in Ihrem Job.
Was ich aber nicht verstehen kann das sie noch Zeit hätten einen Nebenjob zu tätigen ...und das noch ordentlich bezahlen lassen.
Bin mal gespannt wie hoch Ihre Einkünfte der Politker bei Ihrem Nebenjob sind......
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- 4. Juli 2007 12:35
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