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545 Euro Rente als Contergangeschädigte.

Entschädigung

In einem Mammutprozess, der im Mai 1968 begann, traten mehr als 400 Thalidomid Geschädigte als Nebenkläger auf. Das Verfahren wurde im Dezember 1970 ohne Urteil eingestellt. Kurz zuvor hatten sich die Firma Grünenthal und Vertreter des Bundesverbandes der Eltern körpergeschädigter Kinder - Conterganhilfswerk e.V. auf einen Vergleich geeinigt.
In dem Vertrag verpflichtete sich Grünenthal, 100 Millionen Mark plus Zinsen an die geschädigten Kinder zu zahlen. Allerdings sollte das Geld nur fließen, wenn alle Berechtigten erklärten, keine weiteren Ansprüche gegen Grünenthal geltend zu machen. Der Vergleich wurde nie wirksam, weil der Bundestag im November 1971 das "Gesetz über die Einrichtung einer Stiftung 'Hilfswerk für behinderte Kinder'" verabschiedete, das am 31. Oktober 1972 in Kraft trat. Das Geld, das Grünenthal laut Vergleich an die Contergan-Opfer zahlen sollte, floss in das Vermögen der Stiftung ein. Vom Bund kamen weitere 100 Millionen Mark. Die Contergan-Opfer erhalten bis heute monatlich eine Rente, deren Höhe sich am Ausmaß ihrer Schädigung orientiert.
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