Neuwagenkauf: Vergünstigungen für Gehörlose mit dem Merkzeichen GL" im Schwerbehindertenausweis
Einige Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") an.
Vorausgesetzt wird im Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind".
Aber einige Autofirmen erkennen das Merkzeichen ĄGL" als Voraussetzung für den Nachlass an.
Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:01 von JerryT.
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- 28. November 2006 20:02
gute Info ich wusste gar nicht
Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:02 von JerryT.
Hallo Deafindianer!
Ja meine Freundin hat mir geholfen
und wie macht das,darum
Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:02 von JerryT.
Zitieren:
gute Info ich wusste gar nicht 
Originalpost von: "Frank


WAAAAASSSSS? Du wusstest das nicht? Da bin ich aber echt überrascht. Gibt auch Infos dazu im Internet (Frank, das ist doch DEIN Metier! :wink

Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:02 von JerryT.
Ja stimmt ich kennst ja schon lange her .
aber nicht immer alles manche ja nehmen manche nicht .
Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:02 von JerryT.
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