Neuwagenkauf: Vergünstigungen für Gehörlose mit dem Merkzeichen GL" im Schwerbehindertenausweis
Einige Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") an. Vorausgesetzt wird im Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 GdB mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind". Aber einige Autofirmen erkennen das Merkzeichen ĄGL" als Voraussetzung für den Nachlass an.
Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:01 von JerryT.
WAAAAASSSSS? Du wusstest das nicht? Da bin ich aber echt überrascht. Gibt auch Infos dazu im Internet (Frank, das ist doch DEIN Metier! :wink unter ADAC. Da steht genau drin, welche Autofirmen für wen unter welchen Bedingungen Vergünstigungen anbieten.
Letzte Aktualisierung am 12. August 2010 15:02 von JerryT.