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Gehörlosengeld

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In NRW wird Gehörlosengeld gezahlt, wenn jemand an taubheitsgrenzend schwerhörig oder gehörlos ist. Bewillungsbehörden sind die Landschaftsverbände, in deinem Fall also der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Es sind 77 Euro in Monat. Einfach beim Landschaftsverband faxen und den Antrag schicken lassen. Eine ärztliche Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden und dann ab in die Post.

Es wird in etlichen Bundesländern gezahlt dabei ist das Gehörlosengeld sehr unterschiedlich.

Gehörlosen-Geld bekommen aber nur die, die von geburt an eine SH oder GL aufweisen von über 50% und vor dem Spracherwerb, d.h. bis zum 7.Lebensjahr

Zb ich bin seit 4. Lebensjahr schwerhörig aber damals mit 4 Lebensjahr nur 30 % heute 70 % deshalb bekomme ich nix.

Aber wie gesagt dieses ist nur ein Leidfaden die genauen Bedingungen und Gehörlosen Gelder müst Ihr einfach in euren jeweiligen Bundesländern erfragen.

Am besten mal beim Sozialamt oder ähnliches nach Fragen.

Die Städte zahlen aber nix sondern die Länder deshalb müsst Ihr beim zuständigen Landschaftsverband (in NRW ist das Düsseldorf oder Münster je nach dem wo man wohnt) beantragen :wink:

Nach groben erkenntnissen von mir wird das meiste Gehörlosengeld nur in NRW gezahlt paar alte Bundesländer noch und paar neue Bundesländer noch :wink:

Also wer nix bekommt Gehörlosengeld muss am besten nach NRW ziehen dort gibt es 77 Euro pro Monat Gehörlosengeld das 924,00 Euro im Jahr da hat man den Umzug nach einen Jahr wieder raus :biggrin:
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