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Schwerbehindertenverfahren

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Ich hatte früher das Behinderterausweis (2000 bis Mai 2007), aber habe ich ab heute kein Behinderterausweis. Da lernte ich früher in Deutschland und nach dem Gesellenbrief wohne ich noch in Luxemburg. Also sagte der Vorsorgungbeamterin: "Wenn wohne ich in Deutschland oder arbeite ich in Deutschland, dann darf ich das Behinderterausweis haben. Sonst bekomme ich nicht." Ich fragte: "Wieso gibt EU EU-Behinderter?" Sie antwortete: "Stimmt, alle Gesetze jedes Land". Dann habe ich Pech. Schon habe ich mein Vorschlag, dass kann ich selber bezahlen (Wertmarkt). Sie sagte: "Nicht möglich".

Leider!

Egal, hab ich ja das luxemburgisches Behinderterausweis.
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