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Klassenfahrt

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Thema: Klassenfahrt
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Originalpost von: "Sedum
Wenn der Vater, also Dein Ex-Mann, von Deinen zwei Kindern unregelmässig oder gar nicht Unterhalt zahlen sollte, dann solltest Du zum Jugendamt gehen und Unterhaltsgeld vom Amt beantragen und Du beziehst dann direkt vom Jugendamt Unterhaltsgeld für Deine zwei Kinder.


@Sedum, für Tochter(7) ist die Unterhaltvorschuss noch relevant, aber für den 13 jährigen Sohn nicht mehr. Anspruch auf Unterhaltvorschuss kriegt nur derjenige, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
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