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Kündigung von schwerbehinderten Gehörlosen

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Originalpost von: "OpaKurt
Als GAD Beamter war ich im Waffentragenden Bereich gewesen und bin durch meine Erkrankung in den Innendienst gewechselt. Kleines Zollamt kann nicht klagen. Meiner Krankenversicherung habe ich zwar gemeldet ,das ich GdB 70 erhalten habe und das Gutachten hingeschickt aber auf Nachfrage die Antwort erhalten,daß es die Versicherung nicht weiter interessiert.

 

Für Rente is auch nich die KK sondern BFA oder LVA zuständig soweit ich weis. Ich bekomm ja EU-Rente von LVA. 

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