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Dazu gibt es auch einen rechtlichen Aspekt! Wenn ich mich recht erinnere ist die "Verlobung" ein Eheversprechen mit rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich Schadenersatz usw....Somit wäre eine Verlobung von noch verherateten Partnern ggf. als Hochstapelei anzusehen.
Naja alles nur im Zweifelsfall wichtig.
Also einfach ausgedrückt ein Verheirateter kann keinem andern Partner die Ehe versprechen (=Verlobung)
Soweit hab ich das deutsche Recht verstanden, bzw. interpretiert.
lg potoko
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- 6. September 2008 18:38
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