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Ein Mann Peter* ohne Kinder lebt getrennt von seiner Noch-Frau Sabine* und lebt zusammen mit seiner neuen Freundin Ute* in einer Mietwohnung.<o:p></o:p>
Peter und Sabine gehen nächstes Jahr zum Scheidungsgericht. <o:p></o:p>
Peter ist seit Januar getrennt u. berufstätig und hat Einkommen 1500 netto im Monat.<o:p></o:p>
Ute ist ledig und arbeitslos. Sie hat Arbeitslosengeld I bis zum 31. Dezember.<o:p></o:p>
Sabine ist in der Ausbildung. Sie hat Einkommen 800 netto im Monat.<o:p></o:p>
Wie geht es weiter, wenn Ute nach Ende des Arbeitslosengeld I noch keine Arbeit findet und zusammen mit Peter lebt? <o:p></o:p>
Was passiert, wenn Peter kein Geld genug für Lebensunterhalt für seine Freundin Ute hat, weil er Unterhalt für Ex-Frau Sabine zahlen muss? <o:p></o:p>
*Name geändert<o:p></o:p>
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- 10. Juli 2008 9:40
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