Guten Tag zusammen, mal angenommen, in einem Betrieb wird ein Erst-Helfer-Lehrgang angeboten.
Könnt ihr mir bitte mal Tipps geben, womit ich begründen kann, dass auch ein gehörloser Kollege daran teilnehmen soll.
Ich persönlich finde es wichtig, weil ich es als Integration der gehörlosen Person ansehe. Gleichfalls lernt man auch das Verhalten bei Arbeitsunfällen etc.
Habt ihr weitere Ideen für mich?
Lieben Dank im Voraus.
Salvo
Je nachdem wo man wohnt, in jeder grösseren Stadt gibts ein Integrationsfachdienst für Hörbehinderte (IFD), wo man um Unterstützung oder um Hilfe bitten kann, z. B. um einen Dolmetscher zu organisieren und zu beantragen für den 1. Hilfe Kurs z.B., auch wo man um Hilfe bitten kann, z.B. visuelles Hilfsmittel für die Arbeitsstelle zu beantragen. Auch über Infos, wie man sich in besonderen Situationen am besten mit den Gehörlosen kommunizieren oder umgehen kann.
Punkt Nummer eins und letzter Punkt ist immer, den Gehörlosen alles visuell, also was man nur mit den Augen wahrnehmen kann, zu zeigen oder beizubringen!
Hallo Ditta, vielen Dank für deine Antwort und deinen Tipp.
Der Dolmetscher etc. ist kein Problem.
Ich brauche nur eine anständige Begründung für den Arbeitgeber -
Warum soll ausgerechnet der gehörlose Kollege an diesem Lehrgang teilnehmen.
Es kommt darauf an, was für eine Firma es ist und welche berufliche Bedingungen sie an den Arbeitnehmer stellt. Auch welche Rechte der Arbeitnehmer dort hat, z.B. Fortbildung, zum eigenen Schutz usw. Es kommt auch darauf an, welchen Beruf der gehörlose Arbeitnehmer dort ausübt.
Aber eine Frage noch, welchen Unterschied gibt es denn zwischen den hörenden und den gehörlosen Arbeitnehmer, wenn beide an dem Lehrgang teilnehmen sollen oder nicht.
Guten Morgen Ditta,
der AN verpackt Material in Kartons und macht diese versandfertig. Die Firma kann ich dir natürlich hier nicht nennen.
Er arbeitet mit Messern, Scheren etc. (Material, welches bei unsachgemäßer Nutzung zu Verletzungen führen kann.)
Unterschied zwischen den hörenden und den gehörlosen Arbeitnehmer, aus meiner Sicht gibt es keine Unterschiede.
Hilft dir das weiter?
Da diese Firma von den Angestellten nicht ungefährliche Arbeitsbedingungen erwartet, muss sie auch für die Vorsorge aller Angestellten treffen, egal ob man gehörlos oder hörend ist.
Natürlich muss man auch an den Gehörlosen mitdenken, wenn andere Hörenden die Möglichkeit bekommen, an dieser Massnahme kostenlos teilzunehmen, da der Gehörlose auch mit den gefährlichen Sachen zu tun hat!
Denn so wie ich es verstanden habe, wird dieser Lehrgang nur für die Hörenden bezahlt, nicht aber der Gehörlose, obwohl er auch mit den gefährlichen Sachen zu tun hat.
Das wäre ungewöhnlich, wenn die Firma so eine Einstellung hat, um vielleicht den Unkosten zu sparen.
Warum sollte gerade der Gehörlose von dieser Massnahme ausgeschlossen werden oder war es die Frage: Weil gerade dieser Mitarbeiter gehörlos ist, muss er eine Erste Hilfe Kurs ablegen, aber umsonst, deshalb sucht man eine extra Begründung für die Genehmigung der Kostenübernahme.
Oder?



Deutsch (DE) 