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Amtsdeutsch

von
Achtung: Der folgende Artikel wurde von einem Brokraten geschrieben. Derzeit sitzt noch ein Team aus 17 Sprachwissenschaftlern aus ganz Europa zusammen und versucht, den Artikel ins deutsche zu bersetzen. Da es einige Vokabeln aber im deutschen gar nicht gibt, wird dies noch ein paar Jahre dauern.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
Օ 2 B켼rokratisch
o 2.1 Stilmittel
 2.1.1 Direktparteititulierungsverzicht
 2.1.2 Passivivierungsgebot
 2.1.3 Vielwortvokabelerstellungsgrundsatz
 2.1.4 Emotionsvermeidbarkeitsgebot
 2.1.5 Doppeltmoppelungskannvorschrift
 2.1.6 Verschachtelungssystematik
 2.1.6.1 Beispiele
o 2.2 Anwender
 2.2.1 Arbeitsamt
 2.2.1.1 Beispiel
 2.2.2 Ordnungsamt
 2.2.2.1 Beispiel
 2.2.3 Polizei
 2.2.3.1 Beispiel
3 Juristisch
o 3.1 Juristischverwender
o 3.2 Juristischbestandssinn
 3.2.1 Nichtmissverstandenwerdenswunsch
 3.2.2 Selbsterhaltungstrieb
o 3.3 Juristischstilmittel
 3.3.1 Beispiele
Օ 4 Brokratischgegenwehrabwehrmanahmen

Einleitung
Vorbezeichneter Artikel basiert auf entsprechender Bezugnahme auf die schriftliche ggf. auch fernm쟼ndliche ֖ Ausdrucksform, welcher sich staatliche Institutionen sowie hiermit in nicht nur mittelbarer Verbindung stehende Arbeitseinrichtungen zur Vornahme entsprechender Amtshandlungen bzw. zwischenbehrdlicher Kommunikation bedienen. Hierbei ist zu differenzieren zwischen dem behrdisch, welches von Einrichtungen wie Polizei, Arbeitsamt, Ordnungsamt, Stra涟enverkehrsamt, Analverkehrsamt pp. verwandt werden, sowie dem juristisch, welches blicherweise von natrlichen wie juristischen Personen juristischen Ursprungs zur Fertigung entsprechender Schrifts켤tze verwandt wird.
Amtsdeutsch bezweckt allgemein eine unzweideutig-przise Formulierung einer Aussage pp., welche im unrichtigerweise als Hochdeutsch titulierten Umgangsnichtamtsdeutsch nicht in entsprechend sachlicher Formulierung mglich werden w䶼rde.

Brokratisch
Zur Sachverhaltsverdeutlichung einer ggf. zu treffenden Aussage ist von einer sog. Behrde auf die vorbezeichnete Ausdrucksform zur춼ckzugreifen. Hierbei wird unter Bercksichtigung jedweder zur Verfgung stehenden grammatikalischen sowie vokabulativen Ausdrucksm켶glichkeiten jeweils diejenige Form gewhlt, welche den auszudrckenden Sachverhalt am pr伤zisesten und unumdeutlichsten wiedergibt. Hierbei kommt es unstreitigerweise nicht auf eine evtl. etwas umfangreichere Wortquantitt des Auszudrckenden an, sondern vielmehr auf eine Sachverhaltsverdeutlichung unter Zuhilfenahme jedweder Zurverf似gungsstehungen.

Stilmittel
Direktparteititulierungsverzicht
Unumgnglicherweise ist im brokratischen auf jedwede direkte Titulierung irgendeiner Partei unbedingt zu verzichten, in Ermangelung weiterer M伶glichkeiten ist eine Rckgriffsmglichkeit auf die Anrede Sie" gegeben. Unb춼rokratisch wren in jedem Falle Anredeformen wie Ąich", du", Ąwir" pp..

Passivivierungsgebot
Ferner ist in mglichst passiver Ausdrucksweise dergestalt zu formulieren, dass B䶼rokratischzwischenfllwrter wie z.B. ist" entsprechend h춤ufig aufzufinden sind, whrend umgangsnichtsamtsdeutsche ggf. antifeminin zu verstehende Vokabeln wie Ąman" unbedingt zu vermeiden sind.

Vielwortvokabelerstellungsgrundsatz
Typisches Anwendungsstilmittel ist ferner die Aneinanderreihung diverser Vokabeln zu einer neuen Vielwortvokabel zur Besserverstndlichmachung verschiedener Satzkonstruktionskomplexe. Hierbei ist ferner m䤶glich die Versubstantivierung ansonstiger Adjektivvokabeln sowie jedweder ansonstig verfgbaren Nichtsubstantive. Eine Preexistenz des zu verbrokratisierenden Wortes ist in keinem Falle von N켶ten.

Emotionsvermeidbarkeitsgebot
Ferner ist unbedingt auf unmittelbare wie mittelbare Einflussnahme jedweder Emotionen im Interesse eines geregelten Amtsablaufs zu verzichten. Bei Unvermeidbarkeit eines Emotionsausdruckes ist dieser weitestmglich zu objektivieren.

Doppeltmoppelungskannvorschrift
Auch Doppeltmoppelungen wie z.B. Rckantwort", ĄAbschriftskopie" pp. sind zu verwenden, ebenso wie satzstrukturbedingte Grammatikumstellungsma漟nahmen, welche mglich sind zur Besserverstndlichmachung eines ansonsten quantit椤tsbedingt nicht mehr Verstndlichzumachenden Satzes.

Verschachtelungssystematik
Soweit irgend mglich ist vorzunehmen eine m䶶glichst strukturierte Verschachtelungssystematik, d.h. es sind einzelne Kapitel und Unterkapitel zu erstellen ohne Hinblick auf evtl. daraus aufbauende bersichtlichkeitsumkehrmܶglichkeiten.
Beispiele
Umgangsnichtamtsdeutsch: Ich zeige dir, wie man ein Haus bauen kann."
Brokratisch: ĄEs wird aufgezeigt, wie die Errichtung eines Wohnobjekts mglich ist."
Umgangsnichtamtsdeutsch: Was f춼r ein schnes Wetter heute."
Brokratisch: ĄEs ist festzustellen, dass die gegenw漤rtige Klimaeinflussnahme vorteilhaft ist."
Umgangsnichtamtsdeutsch: Yo, Digga, check mein krasses Auto aus."
Brokratisch: ĄAuf das vorbezeichnete Kraftfahrzeug wird explizit hingewiesen "

Anwender
Aufgrund diverser koexistierender Amtsinhaber persistieren differenzierbare Alternativvarianten des brokratisch, welche anwenderbedingt variieren.

Arbeitsamt
Amts켼blich fr die Bundesagentur fr Arbeit ist die Versch켶nerung verbserungswrdiger Negativvokabeln. So ist z.B. arbeitslos" durch Ąarbeitssuchend" zu ersetzen und anstelle von Sklavenarbeit" ist die B漼rokratischkorrektbezeichnung Ą1--Job" zu verwenden.
Hartz-IV-Bescheide sind unstreitig-korrekterweise dergestalt auszustellen, dass der Hartz-IV-Bescheidsempfnger ohne Zuhilfenahme eines ber Beratungshilfeersuchen ggf. zu gew伤hrenden Rechtsanwalts auer dem aufgef߼hrten Arbeitslosengelduntersttzungsalmosenbetrages ein Negativverstndnis aufzubringen vermag.
Beispiel
B줼rokratisch: Es war aufgrund zwischenzeitlich ggf. aufgenommener Nichtversteuerungsarbeitsmanahme des ASt. eine hieraus zwangslߤufigerweise resultierende Arbeitslosengelduntersttzungsalmosenbetragsversagung vorzunehmen."
Umgangsnichtamtsdeutsch: Du hast vermutlich Schwarzarbeit gemacht, also kriegst du jetzt keine Kohle mehr von uns."

Ordnungsamt
Amtsblich in regionalangesiedelten Ordnungs켤mtern ist eine arbeitsberlastungsbedingte Lakonisierung ansonsten blicherweise quantitativumfangreicheren b켼rokratischs. Hier ist blicherweise eine Externquellenverweisung vorzunehmen, beispielsweise auf die geltende Rechtslage, hilfsweise auf ggf. noch zu entscheidende Entscheidungen pp..
Beispiel
Brokratisch: ĄDer Antrag war nach ǧ 4486, 6832 BGB, 317 Abs. 5 S. 21 Nr. 14 LVwG abzulehnen."
Umgangsnichtamtsdeutsch: Das Gesetz war auf unserer Seite wegen ą (endlose Auff켼hrung), sodass wir uns mit deinem Wisch nicht lnger befassen mussten."

Polizei
Eine unter Polizeivollzugsbeamten vorzunehmende Brokratischausdrucksform stellt amts似blicherweise ab auf eine Vielfachvollendung auszudrckender Vergangenheiten. Mangels entsprechender Schulabschlussbildungsvoraussetzungen ist die polizeiamtliche Ausdrucksform die umgangsnichtamtsdeutschsprechenden natrlichen Personen am ehesten verst켤ndliche Ausdrucksform des Brokratischen.
Auf Wortaneinanderreihungskombinationsneuschpfungen war hier weitestgehend verzichtet worden, hilfsweise waren entsprechend doppeldeutig aufzufassende Ausdrucksformen unter Verunklarung der Grammatik- und Ausdruckform verwandt gehabt gewesen.
Beispiel
B춼rokratisch: Die Besatzung hat das Stadtgebiet bestreift gehabt und der Beschuldigte war im Zuge dieser Manahme festgestellt gehabt gewesen."
Umgangsnichtamtsdeutsch: ĄDie Bullen sind durch die Stadt gegurkt und haben den Heini, den sie gesucht haben, gefunden und festgenommen."

Juristisch
Juristisch ist die Perfektion des ggf. noch unprߤzise formulierenden Brokratischs. Zur Sachverhaltsberverdeutlichung ist es von Juristen gegen켼ber Dritten verwendungsbereit.

Juristischverwender
Berufsstandsblicherweise wird Juristisch auer in explizit unter Protest gegen die Beweislast zu benennenden Ausnahmef쟤llen verwandt von Rechtsanwlten, Richtern, Rechtspflegern pp..
Juristischbestandssinn
Nach Rechts- und Aktenlage ist die Nichtrechtsgrundlage fr die B似rokratischperfektionierungsnotwendigkeit zum einen der Nichtmissverstandenwerdenswunsch vorbezeichneter Berufsstandsangehriger, zum anderen ein entsprechender Selbsterhaltungstrieb v.a. der Rechtsanwlte.

Nichtmissverstandenwerdenswunsch
Aufgrund gegebener Regresspflichten bzw. einer gegebenen Gefahr erheblicher unverg椼teter notwendiger Verfahrensverzgerungsmanahmen aufgrund aus missverst柤ndlicher Ausdrucksweise resultierender Nachfragungsnotwendigkeiten entsprechend anderer Verfahrensbeteiligter oder unbeteiligter Dritter, welche aufgrund entsprechender Ausnahmeregelungen ein Recht auf entsprechende Nachfragemglichkeit innehaben und nutzen, wird zur Prventivvorbeugung entsprechend drohender vorbezeichneter Ma椟nahmen ein entsprechend allumfassender nichtsauslassender Sachvortrag erbracht, welcher unter Erschpfung jedweder Rechts- und Sachmglichkeiten diese mit einbezieht, zur Ausmerzung jedweder evtl. unter Ber涼cksichtigung jeglicher Intelligenzgegebenheiten und sonstiger mglicherweise auftretender Missverstndlichkeitsm椶glichkeiten jeglicher am Verfahren beteiligter Personen sowie sonstiger Dritter, welche aufgrund entsprechender Ausnahmeregelungen Einblick in Verfahrensakten erhielten.

Selbsterhaltungstrieb
Bezglich entsprechender Unverstndnisgegebenheiten unter Umgangsnichtamtsdeutschverwendern im Hinblick auf Juristisch ist festzustellen, dass vorbezeichnete Ausdrucksform unter Hinzuziehung des o.g. Nichtmissverstandenwerdenswunsch geeignet ist, eine dahingehende Verfahrensverkomplizierung vorzunehmen, dass Juristischlaien sowohl bei einfachen Verwaltungsverfahrensabl줤ufen also bei Austauschkontaktkommunikation mit Behrden und anderen Brokratischverwendern ֖ als auch v. a. in Rechtsstreitigkeiten auf die zwangsl漤ufige unumgngliche Rechtsanwaltsprozessbevollmchtigteneinschaltung dringend angewiesen sind. Dies ist insbesondere Usus, als die Gegenseite bereits eine Rechtsanwaltsprozessbevollm䤤chtigteneinschaltung vorgenommen hat zur Verstndigungsbenachteiligung des ggf. zuknftigen Mandanten des einzuschaltenden Rechtsanwaltsprozessbevollm伤chtigten. Diese Verstndigungsbenachteiligung fhrt zu einer Verfahrensausgrenzung Juristischunkundiger und somit zur persistierenden Existenz vorbezeichneter Juristischkundiger.

Juristischstilmittel
Abgrenzend zum 似blichen Amtsdeutsch geht Juristisch in weiter zu bezeichnenden Punkten ber die vorbenannte Brokratischpr켤zisierung hinaus.
Unter Verwendung von Gesetzesparagraphen wird fr Juristischunkundige eine Sachverhaltsverundeutlichung vogenommen.
Օ Mittels Einpflegung juristischspezifischer Fremdworte werden nichtbestehende Zusammenhnge zu einem Normalleben zwecks weiterer Sachverhaltsverundeutlichung vorgenommen.
Beispiele
Juristisch: Nach Aktenlage ist hier ein Straftatbestand gem. ħ 263 StGB zu vermuten, den der Beschuldigte zweifelsohne ausweislich der anliegend 줼berreichten Beweismittelunterlagen zu vertreten hat."
Umgangsnichtamtsdeutsch: Der Typ, der angezeigt wurde, ist ein schei Betr߼ger, soweit ich das aus der Akte ersehe. Das ganze ergibt sich aus dem Papiermll, der diesem Wisch beigefgt ist."
Juristisch: ĄKl켤gerischerseits wird sich verwehrt gegen den unsubstantiierten Vortrag der Revisionsbeklagtenvertreterin, insbesondere bezglich des Vorwurfs der vorgeblich diesseits angewandten Prozessverschleppungstaktiken."
Umgangsnichtamtsdeutsch: Die Anwalts-Tusse, die den/die Beklagte/n in der dritten Instanz immer noch verzweifelt verteidigt, labert wirre Scheie und es ist quatsch, dass wir den Prozess verz쟶gern wrden."

Brokratischgegenwehrabwehrma켟nahmen
Unstreitig sind zwei persistierende Abwehrgegenwehrmanahmen gegen jedwede B߼rokratischauftretensform gegeben:
Zum einen die Dummdreistnachfragung bei aufgrund angewandter Sprachverkomplizierungsmanahmen nicht mehr erfassbarem Juristischausdrucksinhalt. Diese Methode ist u.U. geeignet, B߼rokratischverwender dahingehend in den Wahnsinn zu treiben, dass sie schlielich deutsch anwenden, weil ihnen die Ausdrucksnichterklߤrungsnerven verlustig gehen.
Zum anderen ist gegeben die berbܼrokratisierungsmglichkeit, welche unter Korrektanwendung jedweder vorlgig gegebener B椼rokratisch- und Juristischanwendungsstilmittel einzelfallsbezogene bertreibungsstilistiksverwendung betrieben gehabt hat. Dies hat die Zielinsaugefassung der Bܼrokratischanwendungsverwirrung, sodass die Brokratischanwender aufgrund mangelndem eigenen Verstndnis gegen줼ber dem von blicherweise Umgangsnichtamtsdeutsch anwendenden Bevlkerungsteilgruppen angewandten 춼berbrokratischs auf einfache Kommunikationsausdrucksformen wie z.B. deutsch zurckgreifen, womit das 켜berbrokratischanwendungsziel unstreitigerweise erreicht wre. Die 줜berbrokratisierungsmglichkeitsanwendung erfordert zwangsl춤ufigerweise vorliegend gegebenes Sprachverstndnis des berb䜼rokratisierungsanwenders sowie etwas bungsanwendung zur Perfektresultatserreichung und Allmittelausschܶpfungsmglichkeit.
heidi
bei der erste zeile habe ich aufgehört zu lesen lacht
  • 21. September 2007
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Sonni
Boah ey, wer soll das lesen. Super Ellenlang! Auch ich habe nach ein paar Zeile aufgehört zu lesen. *gähn* bowl

Ich frage dich, verstehst du eigentlich, was da geschrieben wird.wink
  • 21. September 2007
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illy
Ich sag nur Bürokratendeutsch. =D
  • 21. September 2007
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