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Der Soli sollte so schnell wie möglich abgeschafft werden

Hier ein Text über den soli: "Pläne zur Abschaffung vom Soli ab 2020

Seit der deutschen Wiedervereinigung wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Alles über die Erhebung des Solis und wer die Abgabe abführen muss. Mittlerweile wird der Soli nicht mehr nur dafür aufgewendet, die Kosten der Einheit zu decken.


Thema Solidaritätszuschlag: Die Fakten

Der Solidaritätszuschlag ist im Volksmund auch als „Soli“ bekannt und wird in Deutschland von jedermann erhoben, der eine festgesetzte Jahreseinkommensteuer überschreitet. Den Soli gibt es seit dem 1. Juli 1991 – damals wurde die Abgabe erst einmal auf ein Jahr festgelegt. Die Höhe des Solidaritätszuschlags lag damals bei 7,5 Prozent der Einkommensteuer. Nachdem der Soli dann für die Jahre 1993 und 1994 ausgesetzt wurden war, führte ihn die Bundesregierung 1995 wieder ein. Beim Soli handelt es sich um eine Bundessteuer, die als direkte Steuer dem Bund zusteht.

Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe erhoben und zusätzlich zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer gezahlt. Heute wird der Soli in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer erhoben und ist einkommensabhängig. Liegt die Einkommensteuer bei mehr als 972,- Euro bei Singles und bei mehr als 1.944,- Euro bei einer Zusammenveranlagung, fällt zusätzlich der Soli an. Der Solidaritätszuschlag steigt bemessen am Einkommen kontinuierlich bis zur Höchstgrenze von 5,5 Prozent an, die aber bereits bei 1.340,- Euro für Singles fällig sind. Im Jahr 2009 spülte allein der Soli dem deutschen Bund fast zwölf Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen. Schon seit Jahren wird Kritik über die Erhebung dieser Zusatzabgabe laut: Sind es tatsächlich nur die ostdeutschen Bundesländer, die Unterstützung brauchen?

Solidaritätszuschlag: Viele Missverständnisse

In der Bevölkerung herrscht noch immer allerlei Unwissen zum Thema Soli. So wird oft missverständlich angenommen, dass der Solidaritätszuschlag nur von Steuerpflichtigen aus den alten Bundesländern erhoben wird. In Wirklichkeit zahlt in Deutschland aber jedermann den Soli, der den Jahreseinkommenssteuerbetrag von 972,- Euro überschreitet. Behauptungen, der Soli würde allein im Westen zur Kostendeckung der deutschen Einheit angesetzt werden, sind also schlichtweg falsch.

Der Solidaritätszuschlag ist längst zum Symbol für den teuren Aufbau Ost avanciert. Ursprünglich wurde der Soli 1991 nach der Wiedervereinigung ja auch tatsächlich eingeführt, um den von Planwirtschaft und Verfall gebeutelten Osten in blühende Landschaften zu verwandeln. Noch Helmut Kohl war guter Dinge, dass der Aufbau Ost mit einer zeitweisen Anschubfinanzierung und Investitionen 40 Jahre schnell aufholen würde.

Zwischen den Bundesländern und dem Bund besteht seit 1995 zusätzlich ein Solidarpakt. Damit kommen den ostdeutschen Bundesländern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs spezielle Ergänzungszuweisungen zu. Nach dem Solidarpakt I läuft bis 2019 der Solidarpakt II, aber es gibt bereits Diskussionen, ob der Solidaritätszuschlag auch danach weiter erhoben werden soll. Heute fließen so insgesamt 156 Milliarden Euro in die Kommunen und den Ausbau der Infrastruktur. Die Mittel aus dem Solidarpakt werden oft mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt, werden tatsächlich aber nicht wie der Soli von den steuerpflichtigen Bürgern mit der Einkommensteuer erbracht, sondern über den Länderfinanzausgleich.

Der Solidaritätszuschlag in der Kritik

Der Solidaritätszuschlag steht immer wieder in der Kritik. Die Einnahmen sind übrigens nicht zwecksgebunden und fließen nicht ausschließlich in den Aufbau Ost: Der Soli wurde auch für Kriegsausgaben und als Unterstützung für Länder Ost- und Südeuropas aufgewendet. Das Bundesverfassungsgericht wird erneut über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags entscheiden. Falls der Soli nicht für grundgesetzkompatibel erklärt werden sollte, können Steuerzahler mit einer Rückzahlung der Beiträge für offene Steuererklärungen ab 2005 rechnen. Steuerzahler können anhand des Vorläufigkeitsvermerks auf ihrer Steuererklärung prüfen, ob sie gegebenenfalls für eine Rückerstattung des Solis in Frage kommen.

Der Soli wird heute für verschiedenste Ausgaben aufgewendet, da seine Verwendung nicht zweckgebunden ist. Experten fordern, in Verbindung mit dem auslaufenden Solidarpakt II ab 2020 eine zielgerichtete Förderung für finanzschwache Bundesländer aufzulegen, die nicht mehr an die neuen Bundesländer gebunden ist. Bislang liefern Studien zu der Verwendung der Milliarden aus dem Solidarpakt aber ein äußerst ernüchterndes Bild: Nach einem Gutachten der TU in Dresden wurde allein 2005 die Hälfte der Finanzmittel aus dem Solidarpakt falsch verwendet. Nur das Bundesland Sachsen konnte mit einer vorbildlichen Finanzmittelverwendung punkten." Aus www.cecu.de

Stichwörter: Soli, Geld
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