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Bei uns im Leverkusener bereich ist in dem thema in den letzten wochen ein Urteil im Amtsgericht gefallen ( zu lesen bei RP-online kathegorie leverkusen /Nachrichten) ein behinderten parkplatz wurde von einem nicht berechtigtem fahrzeug besetzt bzw Person .
Als die persohn von einem gehbehinferten mann angesprochen wurde dem der platz zu steht gab es ein wort gefecht so das der gehbehinderte beschimpft worden ist " Sie schaffen es bis zu mir zu kommen " dann können sie auch nen kostenpflichtigen parkplatz nutzen und wurde dazu noch geschupst .
Urteil war eine geldstrafe an eine behinderten Werkstadt und schmerzensgeld im hunderter bereich für den geschädigten
nicht genug nach meiner meinung
gruß
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- 11. März 2013 20:21
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