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eine verlobung ist das gegenseitige versprechen, die ehe miteinander einzugehen. dieses versprechen kann man im stillen kämmerlein geben oder im familienkreis.
Das heiratsversprechen kann allerdings nicht erzwungen oder eingeklagt werden. vor dem gesetz gilt eine verlobung als vertrag. sollte einer der partner die verlobung lösen, kann das rechtliche folgen nach sich ziehen !!!
meine auffassung ist , solange man mit dem partner noch verbunden ist mit dem neuen nicht zu verloben . es genügt, wenn man sagt : das ist mein/e freund/in. " für mich ist die verlobung kein spiel, sondern eine überlegung!!
ich bin nun mal streng mit der auffassung 

Was du selbst nicht wünschst, das tue auch anderen nicht an.
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- 6. September 2008 18:40
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