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		<title>Letzte Beiträge in: Bundestagswahl 2013: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen</title>
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		<description><![CDATA[Letzte Forenbeitr&#228;ge auf: My-Deaf.com]]></description>
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			<title>Bundestagswahl 2013: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen</title>
			<link>http://www.my-deaf.com/forum/news-und-presse-35/bundestagswahl-2013-deutsche-im-ausland-m-252ssen-antrag-stellen/post_91124/</link>
			<description><![CDATA[<p>Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, k&ouml;nnen im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen f&uuml;r Wahlberechtigte erf&uuml;llen und einen Antrag auf Eintragung in das W&auml;hlerverzeichnis gestellt haben. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Bef&ouml;rderung der Briefwahlunterlagen zu &uuml;bernehmen. N&auml;here Informationen erhalten im Ausland lebende Deutsche bei ihrer zust&auml;ndigen Auslandsvertretung. Deutsche, die noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, m&uuml;ssen lediglich Briefwahlunterlagen beantragen. Beide Antr&auml;ge k&ouml;nnen bereits jetzt bei den Gemeindebeh&ouml;rden gestellt werden.<br /><br />1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland<br />Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag au&szlig;erhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sind gem&auml;&szlig; &sect; 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz wahlberechtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und nicht nach &sect; 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sofern sie<br /><br />i. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das hei&szlig;t vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht l&auml;nger als 25 Jahre zur&uuml;ck liegt<br /><br />ii. oder wenn sie aus anderen Gr&uuml;nden pers&ouml;nlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verh&auml;ltnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.<br /><br />Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber an der Bundestagswahl 2013 in Deutschland teilnehmen wollen, m&uuml;ssen schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das W&auml;hlerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. F&uuml;r Deutsche, die noch nie in Deutschland gemeldet waren und die nach Ziffer ii. wahlberechtigt sein k&ouml;nnten, weist der Bundeswahlleiter auf die Informationen f&uuml;r Auslandsdeutsche auf seiner Homepage unter www.bundeswahlleiter.de hin.<br /><br />Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der Gemeindebeh&ouml;rde eingehen, er sollte also so fr&uuml;h wie m&ouml;glich gestellt werden.<br />Das Antragsformular f&uuml;r die Eintragung in ein W&auml;hlerverzeichnis zur Bundestagswahl 2013 ist als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Bundeswahlleiters erh&auml;ltlich unter:<br /><br />www.bundeswahlleiter.de --&gt; Bundestagswahl 2013, --&gt; "Informationen f&uuml;r Deutsche im Ausland",<br />sowie als Vordruck<br />- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,<br />- beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift:<br />&nbsp; Datenerfassung f&uuml;r den Bundeswahlleiter,<br />&nbsp; Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn,<br />&nbsp; Postfach 17 03 77, 53029 Bonn<br />&nbsp; Telefon: 49(0)611/75 85 95<br />&nbsp; Telefax: 49(0)228/99 10 643 8595<br />&nbsp; oder<br />- bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.<br /><br />Antragsformulare k&ouml;nnen dort zugleich f&uuml;r Familienangeh&ouml;rige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verb&auml;nde k&ouml;nnen sich f&uuml;r ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der erforderlichen St&uuml;ckzahl zusenden lassen.<br /><br />Nach Eintragung in das W&auml;hlerverzeichnis erhalten Deutsche im Ausland ohne weitere Anforderung - fr&uuml;hestens etwa einen Monat vor dem Wahltag - die f&uuml;r die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl). Die ausgef&uuml;llten Briefwahlunterlagen m&uuml;ssen sp&auml;testens am Wahltag, dem 22. September 2013, bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen. Sp&auml;ter eingehende Wahlbriefe werden nicht ber&uuml;cksichtigt.<br /><br />2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vor&uuml;bergehendem Aufenthalt im Ausland<br />Deutsche, die sich vor&uuml;bergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das W&auml;hlerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und k&ouml;nnen per Briefwahl an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten und k&ouml;nnen bereits jetzt bei ihrer Gemeindebeh&ouml;rde schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder pers&ouml;nlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Der Antrag f&uuml;r die Briefwahl kann auch durch Ausf&uuml;llen des Wahlscheinantrags, der auf der R&uuml;ckseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag f&uuml;r eine andere Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.</p>]]></description>
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			<pubDate>Wed, 24 Jul 2013 15:13:42 +0000</pubDate>
			<dc:creator>Frank</dc:creator>
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